PLANUNG DER WOHNEINHEITEN
Aus jedem Stockwerk könnten bis zu 8 Wohnungen entstehen mit einer Größe von 35 bis 96 m² nach den Vorschriften zum Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetz mit 21 geförderter und 6 frei finanzierter Wohnung belegt werden.
Durch die Unterstützung von den Mitgliedern, alternativen Geldquellen sowie private Kredite kann das Projekte entstehen.
Der geplante Gemeinschaftsraum und diverse Ausstattung für Seniorengeräte, Kleingartenanlage sollten durch Fördermittel des Bundes, Landes sowie durch Stiftungen erbracht werden. Eine Genossenschaft oder Verein ist Träger dieses Wohnprojektes und somit sind alle Mitglieder für dieses Haus verantwortlich. Um Kosten zu sparen ist die ehrenamtliche Mitarbeit der Bewohner und Mitglieder einzuplanen. Eine Vermietung des Gemeinschaftsraumes kann zusätzliche Erträge einbringen.
Planungsbeispiele: